Fachgebiete:
- Urheberrecht
- Verlagsrecht
- Medienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
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Selbstdarstellung
Langjährige Tätigkeit als Musiker; während des Studiums Tätigkeit im Tonträgerfachhandel.
- Studium an der FU Berlin, Referendariat u.a. bei der
GEMA
- Zulassung als Rechtsanwalt 1978
- von 1980 - 1982 Geschäftsführer einer
Steuerberatungsgesellschaft
- von 1988 - 2002 Bürogemeinschaft mit RA und Notar Peter
Pietsch
- seit 2003 erneut als Einzelanwalt tätig; seitdem Beschäftigung eines Diplom-Kaufmanns
sowie eines Steuerfachgehilfen für Erledigung steuerlicher
Angelegenheiten
Kooperation mit diversen Anwaltskanzleien in den USA und in
Großbritannien
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Tätigkeitsschwerpunkte
- Beratung
von Tonträgerfirmen aus dem Independentsektor,
von Musikverlagen, Künstlern, Urhebern von Werken der Musik, Musikproduzenten,
Veranstaltern, Tonträgerfachhandel
- Verhandlung und Ausfertigung
von Lizenzverträgen,
von Sendelizenzanträge für Radiosender
- Buchhaltung und Steuererklärungen
für Musiker und mittelständische Unternehmen, insbesondere aus der Musikbranche
- jahrelange Teilnahme an der Industriemesse MIDEM in Cannes, Frankreich, sowie der
Medienkonferenz South by Southwest (SXSW) in Austin, TX, USA, bei SXSW auch als
Panelist
- Lehrbeauftragter der Universität Leipzig
Lehrbeauftragter der Leipzig School Of Media
- Mitglied des Vorstands des Bauhaus Archivs – Museum für Gestaltung, Berlin
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Publikationen
- Das AMA Musikerrecht (2003)
- diverse Beiträge in
den Zeitschriften Musikwoche und Musiker
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Korrespondenz- und vertragsfeste
Fremdsprachenkenntnis
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Kenntnisse ausländischen
Rechts
- Kenntnisse der Copyright Acts der USA
sowie des UK
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Mitgliedschaften
- Deutscher
Anwaltsverein
- International
Association of Entertainment Lawyers (IAEL)
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Kammerzugehörigkeit
- Rechtsanwaltskammer Berlin
Die Tätigkeit bestimmt sich nach dem Rechtsberatungsgesetz
www.bundesrecht.juris.de/rdg
Die Tätigkeit unterliegt der Kontrolle der Rechtsanwaltskammer unter Berücksichtigung der Bundesrechtsanwaltsordnung
www.juris.de/brao/index.html
Leistungen werden berechnet auf der Grundlage von verhandelbaren Honorarvereinbarungen und auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html
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